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Seniorenkreis Medivital informiert über Erbrecht

Vortrag stieß auf große Resonanz

Zu einem Vortrag über das aktuelle Erbrecht hatte die Medivital Sozialstation den Rechtsanwalt Christopher Hallhuber eingeladen. Vor rund 30 Besuchern erörterte er die Grundzüge des Erbrechts und eröffnete einen Überblick, was man alles in einem Testament regeln kann und sollte. Der Rechtsanwalt erläuterte zunächst die gesetzliche Erbfolge, mit der geregelt wird, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn kein Testament vorliegt. Will der Erblasser von diesen Rechtsfolgen abweichen, so kann er die Erbfolge durch ein Testament regeln.

Welche Verfügungen und in welcher Form diese hier getroffen werden können zeigte der Referent deutlich auf. In vielen Fällen sei es aber empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Frau Plettl wollte wissen, ob eine Beratung auch bei den Seniorinnen und Senioren zu Hause stattfinden könne, was Hallhuber gerne bejahte. Im zweiten Tell widmete sich der Rechtsanwalt den gerade für Senioren weiteren wichtigen Themen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Zuhörer hatten zu allen Themen eine Fülle von eigenen Erfahrungen einzubringen und Hallhuber beantwortete auch die zahlreichen Fragen dazu.

Rechtsanwalt Christopher Hallhuber hielt in der Medivital Sozialstation im Rahmen des Seniorenkreises einen Vortrag über Erbrecht. Organisiert wurde der Nachmittag von den Betreuungskräften Birgit Nopens, Petra Hahn, Karin Berthaud und der Inhaberin des Pflegedienstes, Bettina Plettl.
Ausgabe 20/2012

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