Leistungen

Betreuungsleistungen

Angehörige, die demenzerkrankte Angehörige pflegen, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz stellt Leistungen der allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung zur Verfügung, um die Betreuung und Beaufsichtigung Ihrer demenzerkrankten Pflegebedürftigen vorübergehend in professionelle Hände zu geben.

Dadurch gewinnen pflegende Angehörige den notwendigen Freiraum, um eigenen Bedürfnissen und Interessen nachzugehen.

Nach Bewilligung durch die Pflegekasse stehen dem Patienten monatlich Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz je nach Einstufung zur Verfügung. Dieser Betrag kann, wenn er nicht ausgeschöpft wurde, in das folgende Jahr übertragen werden.