Betreuung, die sich lohnt

Ihre Pflegeversicherung stellt Ihnen zusätzliche finanzielle Mittel für den  Besuch der Tagespflege zur Verfügung.

Auch wenn Sie Pflegegeld oder bereits Leistungen zur häuslichen Pflege erhalten, bleiben diese bei Inanspruchnahme von Tagespflege-Leistungen unberührt.

Für Unterkunft und Verpflegung muss der Tagespflegegast immer mit einem gewissen Eigenkostenanteil rechnen. Dies wird in einem persönlichen Beratungsgespräch und einem Kostenvoranschlag dargestellt.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir freuen uns auf Ihren Anruf! Telefon 08563 975171